Parken kann zu einer echten Herausforderung werden, sowohl im Inland als auch im europäischen Ausland. Die Vielfalt der Parkvorschriften und Regelungen macht es oft schwer, den Überblick zu behalten. Dank des ÖAMTC Routenplaners erhalten Autofahrer eine klare Orientierung über Kurzparkzonen, Parkplätze und weitere Stellflächen in Österreich. Doch auch jenseits der Landesgrenzen warten unzählige Parkregelungen, die leicht zu Verwirrung und Strafen führen können.
„Fürs Falschparken im Ausland fallen durchaus hohe Strafen an: In Spanien kann man mit bis zu 200 Euro gestraft werden, in Ungarn mit bis zu rund 260 Euro. Nicht nur Parken an unerlaubter Stelle, sondern auch ohne Ticket kann teuer werden. Daher: Unbedingt vor Ort informieren und bezahlte Parktickets auch nach der Reise noch als Beweis für die Zahlung aufbewahren.“
ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek
In manchen Ländern werden bei rascher Bezahlung erhebliche Rabatte gewährt: So wird z. B. in Spanien bei Bezahlung der Strafe innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag fällig. In Italien ist ein Nachlass von 30 Prozent bei Begleichung binnen fünf Tagen möglich – wird die Strafe hingegen nicht binnen 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der zu zahlende Betrag. Offene Strafen aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden.
Achtung Verwechslungsgefahr: keine einheitliche (Farb-)Regelung in Europa
Wo man für wie lange halten oder parken darf, wird oft mit farbigen Linien markiert. „In vielen Ländern sind gebührenpflichtige Zonen mit blauen Linien gekennzeichnet. Aber auch hier gibt es Verwechslungsgefahr, denn in der Schweiz sind diese Linien weiß und in der tschechischen Hauptstadt Prag violett (24 Stunden für Anrainer:innen) oder orange (zwei Stunden für alle)“, weiß Polasek. Gelbe Markierungen bedeuten meist Halte- und/oder Parkverbot. Doch auch hier zahlt sich ein genauer Blick aus: In Großbritannien z. B. bedeutet eine doppelte gelbe Linie generelles Park- und Halteverbot, eine einfache gelbe Linie Park- und Halteverbot zu bestimmten Zeiten.
Die Zusammenfassung der ÖAMTC-Expertin zu Parkregelungen in Europa:
Italien
Im beliebten Urlaubsland Italien sollte man auf rosa Linien achten, diese markieren Parkplätze für Schwangere und Eltern mit Kindern bis zwei Jahre. Weiße Randlinien zeigen ein Parkverbot und blau bedeutet „gebührenpflichtig“. Zudem gilt: Das Abstellen von Fahrzeugen ist (außer in Einbahnen) nur am rechten Fahrbahnrand zulässig. Vor Mülltonnen ist das Parken verboten.
Kroatien
Der Parkausweis für Menschen mit Behinderungen berechtigt in Kroatien nur zum Parken auf Parkplätzen für Menschen mit Behinderungen. Anders als in Österreich befreit er nicht von den Gebühren und zeitlichen Beschränkungen in kroatischen Kurzparkzonen.
Griechenland
Die gängigen Markierungen gelb für Parkverbot, blau für gebührenpflichtiges und weiß für kostenloses Parken gelten auch für das beliebte Urlaubsziel Griechenland. Zudem gilt ein Parkverbot auf Vorfahrtsstraßen. „Auch bei Halteverbotstafeln in Griechenland sollte man genau hinschauen: Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden Monaten, mit zwei Linien an geraden Monaten“, so die Expertin des Mobilitätsclubs.
Spanien
Eine durchgängig gelbe Linie markiert auch in Spanien ein Halte- und Parkverbot. Ist die Linie unterbrochen, handelt es sich nur um ein Parkverbot. Zudem werden Parkplätze, die für Anwohner:innen reserviert sind mit grüner oder orangener Farbe gekennzeichnet.
Norwegen
In Norwegen signalisiert eine weiße durchgehende Linie ein Parkverbot, während dies sonst in viele Ländern kostenloses Parken bedeutet.
Schweden
In Schweden kann man sich nicht an Farben orientieren. Kennzeichnungen mit „Avgift “ verweisen auf gebührenpflichtige Parkplätze, „P-skiva“ bedeutet, dass eine Parkscheibe benötigt wird. Eine spezielle Parkbewilligung braucht man bei Schildern mit „Förhyrda platser“ oder „Boende“. In manchen schwedischen Städten gilt auch „Datumparkering“ – d. h., dass in bestimmten Zonen an Tagen mit geradem Datum nur auf der Straßenseite mit geraden Hausnummern geparkt werden darf und umgekehrt.
Genaue Informationen, welche Parkvorschriften in den verschiedenen Ländern gelten, findet man auch in der ÖAMTC Länderinfo unter https://www.oeamtc.at/laenderinfo/. Den kostenlosen ÖAMTC-Routenplaner findet man unter www.oeamtc.at/routenplaner/ und im jeweiligen App-Store.
© Foto von Shaghayegh Allahdad auf Unsplash