Ab 2025 treten in Österreich mehrere Neuerungen im Straßenverkehr in Kraft, die sowohl rechtliche als auch technische Aspekte betreffen.
Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) hat klargestellt, dass Unfälle mit E-Scootern auf dem Weg zur Arbeit nicht als Arbeitsunfälle gelten, da E-Scooter als Sportgeräte und nicht als Fahrzeuge eingestuft werden. Diese Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz bei Schulwegunfällen haben, da Unfälle mit ähnlichen Geräten ebenfalls nicht unter den Schutz der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) fallen könnten.
Im Bereich der Fahrzeugdiagnose hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2024 entschieden, dass Fahrzeughersteller den Zugang zur On-Board-Diagnose (OBD) für freie Werkstätten nicht einschränken dürfen. Für 2025 wird eine neue EU-Regelung erwartet, die den Zugang zu Fahrzeugdaten klarer regeln soll. Der ÖAMTC setzt sich weiterhin für einen fairen Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Konsument:innen ein.
Auch die Vorschriften für die §57a-Begutachtung, die auf einer EU-Richtlinie von 2014 basieren, sollen aktualisiert werden. Ziel ist es, die Anforderungen an neue Technologien wie Elektromobilität und moderne Assistenzsysteme anzupassen.
Zudem wird die Euro-7-Abgasnorm, deren Rahmenbedingungen 2024 veröffentlicht wurden, weiter konkretisiert. Bis Sommer 2025 sollen ergänzende Rechtsakte verabschiedet werden, die unter anderem Grenzwerte für Reifenabrieb und Details zum On-Board-Monitoring festlegen.